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4.08.08: Vuno now in V1.6 (IE 7.0 & Firefox 3.0 Compliant)

26.5.06: Vuno Now FirefoxReady

Rechtemanagement in Verteilten Systemen mit Web-Services

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2 PROBLEME UND ANFORDERUNGEN
        2.1 Abgrenzung der Problemstellung
            2.1.1 Zielsystem / Umgebung
            2.1.2 Zu schützende Objekte
            2.1.3 Rechtemanagement
        2.2 Berücksichtigung des Urheberrechtes
            2.2.1 Erlaubte Kopien bei Werken, die
              Urheberschutz genießen
            2.2.2 Technische Schutzmaßnahmen
        2.3 Verschlüsselung
        2.4 XrML
        2.5 CRUDS
        2.6 Anforderung
        2.6 2.7 Zusammenfassung

                                                


Abbildung 2-4 Beispielszenario

2.2 Berücksichtigung des Urheberrechtes
Das deutsche Urheberrecht erlaubt in einem gewissen Rahmen die Nutzung und das
Anfertigen von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Dies ist jedoch nur in einem
sehr beschränkten Umfang erlaubt und findet nach der letzten Novellierung des
UrhG14, seine Grenzen in Bezug auf die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen
(siehe 2.2.2).
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere
(UrhG, 2003):
· Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
· Werke der Musik
· pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
· Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten
Kunst und Entwürfe solcher Werke
· Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen
werden
· Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
· Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne,
Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

14 „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vom 10.September 2003 und dient der Umsetzung der im Jahr 2001 erlassenen EU-Urheberrechtsrichtlinie.