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10.07.09: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberechtes

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1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
2 Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
3 technische Grundlagen
4 Schutzmechanismen und deren Umgehung
5 Ausblick, Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken

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eine zusätzliche Möglichkeit geben, der gewissen Rigidität von Art. 6 Abs. 2 RL im Wege einer Einzelfallabwägung zu begegnen.

Wie schon bei den bisherigen Richtlinien erfordert auch die Urheberrechtsrichtlinie (nach Art. 10 RL) im deutschen Recht eine Übergangsvorschrift. Zu überlegen wäre, ob es angesichts der ausdrücklichen Umsetzung des Rechts des öffentlichen Zugänglichmachens als einen speziellen Unterfall des Rechtes der öffentlichen Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 – nach dem Vorbild des § 137 h – nicht einer diesbezüglichen Übergangsregelung bedarf.

Die Anpassungsvorschriften des Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie berühren das deutsche UrhG nicht. In das deutsche UrhG umzusetzen ist jedoch die Neuregelung der Schutzfristenberechnung für Tonträgerhersteller, wie sie Art. 11 Abs. 2 RL vorsieht.

Hinsichtlich der Berichts- und Prüfungspflicht der Kommision nach Art. 12 Abs. 1 insbesondere in Bezug auf Auswirkungen der Schranken (Art. 5 RL), des Schutzes technologischer Schutzmechanismen (Art. 6) sowie der Sanktionen (Art. 8) besteht ebenfalls kein direkter Umsetzungsbedarf. Dennoch können die nationalen Regierungen die künftige Entwicklung vor allem durch eine aktive Mitwirkung im Kontaktaussschuss nach Art. 12 Abs. 3 und 4 begleiten. Hier sollten die nationalen Behörden, wenn sie externe Vertreter nicht schon zu den Beratungen selbst zuziehen, doch in umfänglicher Weise auf deren Sachverstand zurückgreifen. Dies zumal in Zeiten des Internet!1




1 ZUM 1/2002 Dreier, Die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG in deutsches Recht