1 EINLEITUNG
1.1 Einführung der Problemstellung
1.2 Das WWW
1.3 Das Urheberrecht
1.3.1 Das internationale Recht
1.3.2 Das deutsche Urheberrecht
1.4 Die Kryptografie
1.5 Einordnung und Zielsetzung der Arbeit
1.6 Aufbau dieser Arbeit |
Diese beiden Entdeckungen waren notwendig, um eine schnelle und sichere Verschlüsselung,
und damit eine Rechteverwaltung für die Sicherung digitaler Inhalte im
Internet zu ermöglichen.
1.5 Einordnung und Zielsetzung der Arbeit
Während sich im Bereich Musik und Video eine klare Tendenz zur Sicherung und
Verwaltung von Urheberrechten zeigt, ist diese Entwicklung bei den digitalen Objekten,
wie Textdokumente, noch nicht sehr weit fortgeschritten. Digitale Technologien
erlauben die Weitergabe und Kopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne
Qualitätsverlust und in beliebiger Anzahl. Dies ergibt sich aus dem großen Vorteil der
digitalen Technologie: Der Inhalt ist nicht an Papier oder vergleichbare Träger gebunden.
Kopieren bedeutet nicht mehr automatisch Qualitätsverlust. Zeitungen
müssen nicht mehr gedruckt und verteilt werden, sondern werden digital, zum Beispiel
als E-Mail, zugestellt, Bücher stehen als Downloads in verschiedenen Formaten
im Internet zur Verfügung. Daher wäre es sinnvoll diesen Vorteil der digitalen
Medien auch im Internet, unter Beachtung des Urheberrechtes, nutzen zu können.
Dem steht momentan aber noch die in 1.2 dargelegte Problematik des WWW entgegen,
aufgrund dessen ein Dokument, sobald ein Benutzer Zugriff auf diese erhalten
hat, es keine Beschränkungen mehr in Bezug darauf gibt, was mit dem Inhalt gemacht
werden kann oder an wen er gesendet werden kann. Diese Weiterleitung von Inhalten
ermöglicht es mühelos, dass vertrauliche Informationen Personen erreichen, die sie
nie erhalten sollten. Weiterhin besteht auch die Notwendigkeit, zum Teil auch aufgrund
des Urheberrechtes, manche Dokumente nur einem gewissen Benutzerkreis über
einen festgelegten Zeitraum zugänglich zu machen. Daher wäre es vorteilhaft und
wünschenswert digitale Dokumente jeder Art im WWW schützen zu können. Auch
fällt es vielen Urheber leichter ihre Dokumente im WWW zu veröffentlichen, wenn
diese geschützt sind, da diese einen Überblick über die Verteilung und Nutzungsdauer
ihrer Dokumente behalten können, so das die Menge an verfügbaren digitalen Dokumenten
und Informationen im WWW weiter wachsen kann.
Weiterhin können viele Dokumente die in der Lehre und Forschung eingesetzt
werden, aufgrund des mangelnden Schutzes im Internet nicht dort zur Verfügung gestellt
werden, obwohl dies nach dem Urhebergesetz (§ 53 II und III UrhG) möglich
wäre, da eine ausschließliche Nutzung zu Lehr- und Forschungszwecken nicht gewährleistet
ist, sodass einige Dokumente immer noch als Kopiervorlage im Lehrstuhl
ausliegen, was nicht mehr den Bedürfnissen unserer digitalen Gesellschaft entspricht.
Die bisher vorhandenen Rechtemanagementsysteme für digitale Dokumente beziehen
sich meist nur auf ein proprietäres Format wie PDF von Adobe (Adobe, 2005) oder
das Information Rights Management (IRM) (Microsoft, 2005a) von MS-Word und
MS-Excel, die nur eingeschränkt einen direkten Austausch oder Betrachtung der Dokumente
im WWW erlauben. Nach Aussage von beispielsweise Christian Anderka,
Sprecher des Halbleiterherstellers Intel in München, sollte ein Rechtemanagementsystem
für digitale Dokumente jedoch folgende Eigenschaften erfüllen:
"Digitales Rechtemanagement darf den Nutzen eines Inhalts nicht so
einschränken, dass er keinen Spaß mehr macht". (Heise.de, 2004)
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