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- 1 aktuelles Urheberrechtsgesetz |
Bei Software sind digitale Kopierschutzmechanismen nicht immer als vorteilhaft anzusehen, da man ja bei einem Verlust oder Zerstörung des Datenträgers keinen Ersatz hat. Dies gilt auch insbesondere für die nur begrenzte Haltbarkeit von digitalen Speichermedien. Es ist durch die Benutzung digitaler Medien möglich geworden kostenlose Probehäppchen an den Konsumenten zu verteilen, von denen es sogar ausdrücklich erwünscht ist, das sie kopiert werden. Dies ist z.b. bei Computerprogrammen durch die sogenannte Shareware schon lange üblich. Auch wird durch die Nutzung digitaler Medien die Benutzungsdauer immer kürzer, da es einfacher geworden ist neue Inhalte zu erhalten. Kleinere und unbekanntere Künstler und Softwarehersteller werden durch die jetzige Abgabepraxis unangemessen benachteiligt, da diese sich durch die digitalen Medien neue Vertriebsmöglichkeiten eröffnen und selber aktiv werden (vgl. Stephen Kings Web-Roman: The Plant), ohne jedoch an den Einnahmen der Urheberrechtsabgabe zu partizipieren. Auch für die Marktwirtschaft wirkt das derzeitige Abgabemodell als Bremse, da neue Vertriebswege nicht erschlossen werden, da es dafür wenig Anreiz gibt. Besser wäre es diese Probleme über DRM zu lösen oder über eine Pauschalabgabe. Da nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung das Wissen und die Möglichkeit hat die vorhanden Kopierschutzmechnismen auszuhebeln. Der Großteil der Bevölkerung muß für diesen Rest zahlen. Der Vorteil von DRM und ähnlichen Bezahlsystemen liegt auf der Hand, da der Künstler die direkte Kontrolle über die Abgaben hat und auch gegebenenfalls, durch Mengenrabatte, Pauschalpreis für öffentliche Veranstaltungen, differenzieren kann.
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