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- 1 aktuelles Urheberrechtsgesetz |
Dauer des UrheberrechtsDer urheberrechtliche Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers an (§ 64 UrhG). Bei einem Werk, an dem mehrere Urheber beteiligt waren, dauert der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden (§ 65 UrhG). Für die verwandten Schutzrechte gelten allerdings folgende Schutzfristen:
Rechte des UrhebersDie Rechte des Urhebers sind das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 – 14 UrhG), die Verwertungsrechte (§§ 15 – 24 UrhG) und sonstige Rechte an dem Werk (§§ 25 – 27 UrhG). Im folgenden wird erklärt, ob diese Rechte des Urhebers die Verwertungsarten im Internet mit einbeziehen oder ob es Verwertungsarten sind, für die es keine urheberrechtliche Grundlage gibt.1 Recht auf private KopieNach dem bisher geltenden Urheberrecht ist der Nutzer auf der sicheren Seite, solange er seine Kopien nicht kommerziell nutzt oder verbreitet. Das Recht auf die private Kopie umfasst auch das Recht auf Umgehung technischer Sperren - es sei denn, es liegen spezielle Lizenzverträge wie im Fall von Software vor. Ende März ist nun der erste Entwurf für das novellierte UrhG veröffentlicht worden, das noch bis zur Sommerpause des Bundestages verabschiedet werden soll. Was das Recht auf Privatkopien betrifft, scheint der Entwurf, dieses im ersten Eindruck ausdrücklich zu 1http://home.fhtw-berlin.de/~s0281652/projekte/dvrecht/urhg/2_5.htm#2_5_2, http://www.geschichte.hu-berlin.de/nutzerhi/urhg/right3.html |
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