- 1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
- 2 Auswirkungen
der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
- 3 technische Grundlagen
- 4 Schutzmechanismen
und deren Umgehung
- 5 Ausblick,
Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken
|
aufgrund
ihrer individuellen Programmierhardware nur auf ihre eigenen Codes
zugreifen, die des Konkurrenten sind tabu. Die Perspektive, hinter
dem Computer in Zukunft eine Kaskade von Dongles anstecken zu müssen,
ist damit zumindest theoretisch gebannt - sobald sich
herstellerübergreifende Standards durchsetzen.
Vorteile und Nachteile von Dongles
Vorteile:
-
Sicherungskopien
der Software können nach den Bedürfnissen der Anwender
ungehindert erstellt werden. Erst beim Aufruf des
Programms tritt die Schutzfunktion in Aktion.
-
Sicherung
gegen unbefugte Benutzung ist relativ problemlos durch Abziehen des
Dongles möglich. Auch der Schutz von Daten kann solcherart
gewährleistet werden.
-
Betriebssysteme
ohne userspezifische Schutzmechanismen, wie z.B. MS-DOS, erhalten
hier eine weitere Überlebenschance.
-
Die
Zugriffsberechtigung ist ausschließlich an das Dongle geknüpft -
was nicht selten wesentlich einfacher zu handhaben ist, als eine
Passwortzuteilung oder dergleichen.
-
Rechnerunabhängige
Überprüfung des Programmcodes auf Korrektheit (gegen
Virenprogramme, Hardwaredefekte) ist technisch realisierbar.
-
Mehrfachinstallation
derselben Software ist problemlos möglich und kann den Hersteller
nicht mehr beunruhigen; lauffähig ist sie schließlich immer nur
auf dem Rechner, an dem das Dongle steckt. Wobei
Programmaktivierung durch Umstecken oft einfacher ist als ein
Installationswechsel.
-
Mit
einem Dongle Kann man Updates und Aktualisierungen direkt von der
Homepage des Herstellers herunterladen, ohne daß eine
Onlineauthentifizierung des Kunden durchgeführt wedren muß
-
Die
Ein-Chip-Hardware hat verglichen mit Datenträgern eine hohe
Zuverlässigkeit; Allerdings: hier ist in den Betriebsdaten des
Dongle-Produzenten auf entsprechende Spezifikationen zu achten
(Überspannungsfestigkeit etc.).
Nachteile:
-
Ein
merklich höherer Preis dieses Schutzverfahrens ist durch die
komplexere Hardware bedingt.
-
Eine
entsprechende Schnittstelle muß beim Rechner vorhanden sein. Was
ohnehin meist der Fall ist, aber im ungünstigsten Fall Mehrkosten
von € 20.- bis € 50.- nach sich zieht.
-
Ein
Problem für den Softwareproduzenten: Programmbibliotheken für den
Donglezugriff (welche die Funktionen zum Aktivieren des Dongles
enthalten) sind möglicherweise nicht für alle Betriebssysteme
bzw. Programmiersprachen verfügbar. Bei neuen
Betriebssystemreleases (z.B. auch bei Windows) sind
Zeitverzögerungen bis zur Verfügbarkeit eines einsatzfähigen
Updates in der Produktion der eigenen Software mitunter
einzukalkulieren.
-
Eine
komplexe Decodierung kostet Rechenzeit und kann das Programm
merkbar verlangsamen - was aber durch geeignete Programmgestaltung
in Grenzen gehalten werden kann.
Urheberrecht schützt Dongle
Unter
Berufung auf §69c Nr. 2 Urheberrechtsgesetz hat das
Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 10. Januar 1996 (6 U
40/95) erklärt, daß der Schutz der Software nicht durch Veränderung
der Software ausgeschaltet werden dürfe. Eine solche Bearbeitung
stehe grundsätzlich nur dem Urheber zu. Das Angebot des Beklagten,
Funktionsstörungen, die durch einen Dongle verursacht worden waren,
durch softwareseitiges Außerbetriebsetzen des Dongle abzustellen,
fand somit nicht die Gnade der Richter.
Grundsätzlich
ist die Benutzung eines Dongle-geschützen Programms ohne Dongle,
insbesondere die Umgehung bzw. die Entfernung der Dongle-Abfrage als
zustimmungsbedürftige Bearbeitung unzulässig gem. § 69 c Nr. 2
UrhG, und damit ein Verstoß gem. §§ 69 f, 97 UrhG, da sie nicht
von der bestimmungsmäßigen Benutzung i.S.d. § 69 d I UrhG gedeckt
ist.
Demgegenüber
wird teilweise die Entfernung der Dongle -Abfrage dann als berechtigt
gesehen, wenn sie zur Fehlerbeseitigung notwendig ist.
Dagegen
wird eingewandt, daß angesichts des überwiegenden Interesses des
Softwareherstellers an einer Verhinderung der Mehrfachnutzung des
Programmes eine Entfernung der Dongle-Abfrage nur als ultima ratio,
wenn andere Möglichkeiten
|
|