Neues:

23.02.10: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Beweiskraft von (signierten) Faxdokumenten im digitalen Kontext

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1  EINLEITUNG
2 VERTRAGSSCHLUSS UND FORM
3 ZUGANG
4 FEHLERHAFTE ÜBERMITTLUNG
5 ZUGANGSBEWEIS SENDEBERICHTE
6 AUTHENTIZITÄT
FALLBEISPIEL
7 FAZIT
ANHANG / MERKBLATT / QUELLEN

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    6 Authentizität (Fall)

Beispiel.: Fax kopieren und wieder faxen.



Eine Telekopie, kann heutzutage unschwer hergestellt werden, ohne dass sich eventuelle Manipulation feststellen lassen. Auch die Absenderkennung ist wenig aussagekräftig, weil sie beliebig eingestellt werden kann und auch das Empfangsjournal gibt keinen sicheren Aufschluss, wer wann welches Fax abgesandt hat. Auf die gefaxte Unterschrift ist ebenfalls kein Verlass, weil man anhand der Telekopie nicht prüfen kann, ob die Unterschrift auf dem Original wirklich vom angeblichen Aussteller geleistet wurde. Bekanntlich ist es ein leichtes, mit Hilfe von Scannern Unterschriften einzulesen, sie zu bearbeiten und so mit einem Text zu verbinden, dass der Anschein einer echten Urkunde entsteht.




      6.1 Computerfax

Ein Computerfax wird im Gegensatz zum normalen Telefax direkt aus dem Computer an ein Faxgerät gesendet, somit existiert kein eindeutig identifizierbares Original. Außerdem kann nur eine eingescannte Unterschrift in das Dokument eingefügt werden.

Als Leitsatz für Compterfaxe gilt: Bestimmende (für Gericht wichtig) Schriftsätze können auch durch Computerfaxe ohne eingescannte Unterschrift formwirksam übermittelt werden.





      6.2 Fälschungssichere Faxe

Anstelle einer eigenhändigen Unterschrift oder zusätzlich zu dieser wird das Fax mit einem aus drei Zahlen bestehenden Impressum versehen:


K = 72085 33172 74938

S = 04381 80478 53911

U = 42866 39105 82053


Die erste Zahl K des Impressums ist eine für den Unterzeichner des Faxes charakteristische Kennung, die beispielsweise aus seinem Namen abgeleitet sein kann. Die zweite Zahl, das Siegel S, garantiert die Unversehrtheit des Textes. S errechnet sich aus allen im Text verwendeten Zeichen und ihrer Anordnung. Die dritte Zahl U wird als numerische Unterschrift bezeichnet und identifiziert den Unterzeichner.U berechnet sich aus dem Siegel S ausschließlich mit Mitteln unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners. Jeder der das Fax zu Gesicht bekommt hat die Möglichkeit sich von seiner Unversehrtheit zu überzeugen: Das Impressum wird elektronisch an ein allgemein zugängliches autonomes Modul übermittelt, indem die drei von einander abhängigen Zahlen einer Analyse unterzogen werden. Als Ergebnis dieser nicht beeinflußbaren Prüfung übermittelt das Modul gleich nach dem Empfang des Impressums dem Einsender ein Signal „richtig“ oder „falsch“. Es stehen Ersatzduplikate vom Modul zu Verfügung. Das beschriebene Verfahren löst die grundsätzliche Aufgabe die Echtheit eines Faxes in kürzester Zeit zu überprüfen ohne den tatsächlichen Autor telefonisch oder sonstwie zu befragen. Darüberhinaus kann man sich mit dem Verfahren auch später von der Echtheit eines mit dem Impressum versehenen Faxes überzeugen. Insofern ersetzt das Impressum vollkommen die Funktion einer dauerhaft auf Papier niedergelegten eigenhändigen Unterschrift. Die im Impressum enthaltene numerische Unterschrift erfüllt die Anforderungen einer „fortgeschrittenen elektronischen Signatur“ nach Artikel II der Richtlinie 1999/93/EG des europäischen Parlamentes und hätte somit bei vorliegen der übrigen qualifizierten Rahmenbedingungen automatisch die Rechtswirksamkeit einer eigenhändigen Unterschrift.