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10.07.09: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberechtes

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Kontakt & Sales

1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
2 Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
3 technische Grundlagen
4 Schutzmechanismen und deren Umgehung
5 Ausblick, Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken

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aktuelles Urheberrechtsgesetz

Geschichte

Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der "Entstehung" des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das "geistige Eigentum" an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift "Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks" aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
In Deutschland reicht die Geschichte des Urheberrechts als verfasstes Gesetz bis in das 19. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1876 wurde das erste (reichs)deutsche Urhebergesetz verfaßt. Auslöser waren die in starkem Maße ansteigenden Publikationen (Bücher, Zeitungen) und ihre zunehmend unkontrollierte Vervielfältigung, die im weiteren 1901 zur Verfassung eines Literatur- und Verlagsgesetzes und 1907 zur Verabschiedung eines Kunsturhebergesetzes führten.
Heute regeln das Urheberrechtsgesetz, das am 9.9. 1965 eingeführt wurde und weitere Gesetze den Umgang mit schriftlichen, graphischen und musikalischen Werken in ihren jeweiligen Wiedergabeformen. Im Urheberrechtsgesetz stehen dabei allerdings vielmehr die vermögensrechtlichen Interessen der jeweiligen Verwertungsgesellschaften bei der