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10.07.09: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberechtes

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1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
2 Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
3 technische Grundlagen
4 Schutzmechanismen und deren Umgehung
5 Ausblick, Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken

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Allgemeine Abgabeproblematik

Die Urheberrechtsschutzabgaben, insbesondere die Pauschale wie sie beim Kopierer und Leermedien wie z.B. Rohlinge üblich ist, sind vor allem seit Beginn des digitalen Zeitalters heftig umstritten und führen auch immer öfter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Am Beispiel des Scannerurteils des BGH vom 5. Juli 2001 (Aktenzeichen I ZR 335/98) kann man sehen wie für ein Teilgerät, das zwar unter anderem zum Kopieren verwendet werden kann, jedoch ohne einen Computer nicht funktionsfähig ist, nicht unerhebliche Urheberrechtsabgaben gezahlt werden müssen. Im Falle eines Farbscanners betragen die Urheberrechtsschutzabgaben 93.60 DM, was bedeutet das die Urheberrechtsschutzabgabe höher ist als der normale Verkaufspreis einiger dieser Geräte.

Durch die Urheberrechtsschutzabgabe wird jedem Käufer eines Scanners von vorneherein unterstellt, dass er urheberrechtlich relevante Verstöße mit diesem Gerät begehen will. Dies verleitet jedoch den Konsumenten eher dazu Urheberrechtsverstöße zu begehen, da dieser ja denken muß, er habe mit dieser Abgabe , egal wie viel er scannt, schon seinen Obolus entrichtet. Außerdem wird durch diese Abgaben die Leute die Scanner legal im beruflichen wie privaten leben benützen, zum Beispiel zum Einscannen der Urlaubsbilder, unangemessen benachteiligt, da diese für die Kosten einer Minderheit aufkommen müßten, die von der Kopiermöglichkeit eines Scanners unangemessen Gebrauch machen (sogenannte Poweruser).

Dies gilt auch für den analogen Fall des Brenners, wo schon über eine Abgabe verhandelt wird. Da man jedoch den Brenner auch zum Backup von Daten und Erstellung eigener Inhalte nützen kann wird von der Musikindustrie gerne übersehen. Insofern stimmt die von der Musikindustrie aufgestellte Behauptung, daß mehr LeerCd's als OriginalCd's verkauft wurden und es deshalb einen Umsatzrückgang gab, nur sehr eingeschränkt, da die LeerCds für vielerlei Nutzungsmöglichkeiten verwendet werden können.(Quelle).

Auch die sogenannten kopiergeschützten CD's sind unter diesem Gesichtspunkt als problematisch anzusehen, da diese 1. den Cd-Standard verletzten und 2. den Konsumenten unangemessen einschränken, da heutzutage noch nicht jedes Gerät über einen CD-Spieler verfügt und ich in Folge dessen meine legal auf CD gekauft Musik nicht überall dort genießen kann, wo ich es gerne hätte. (z.b. Autoradio). Auch hält das Justizministerium am Recht auf die Privatkopie fest.

Die Meinung der GEMA ist jedoch diametral entgegengesetzt.

Dies animiert die Leute jedoch eher dazu, sich die Musik in einer Art und Weise zu besorgen, dass man sie überall dort genießen kann wo man möchte.