Neues:

10.07.09: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberechtes

head.jpg

Kontakt & Sales

1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
2 Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
3 technische Grundlagen
4 Schutzmechanismen und deren Umgehung
5 Ausblick, Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken

back                                                 forward

bestätigen: Die Erlaubnis zum Vervielfältigen wird auf "beliebige Träger" (Paragraf 53) ausgeweitet, also auch auf alle digitalen Geräte und Formate. Stein des Anstoßes ist für viele Kritiker jedoch der Paragraf 95a, der Kopierschutzverfahren und Kontrollsysteme rechtlich absichern soll. Geschützt werden durch ihn technische Maßnahmen, die "im normalen Betrieb dazu bestimmt sind", geschützte Werke vor nicht von den Urhebern genehmigten Handlungen zu bewahren - solange es sich um "wirksame" Maßnahmen handelt.


Juristische Grauzone

Die Initiative "Rettet die Privatkopie", die im Internet Stimmen wider die Novellierung sammelt, fasst es so zusammen: "Wer zum privaten Gebrauch selbst Hand an die Kopierschutztechniken legt, laviert in einer juristischen Grauzone. Denn einen Anspruch zur Durchsetzung des Rechts auf die Privatkopie hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen." Ein Selbsthilferecht der Verbraucher gegen technische Sicherungsmaßnahmen sieht der Entwurf nicht vor. Wer diese umgeht, kann in Zukunft mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe" belegt werden, wobei das Gesetz allerdings Taten ausnimmt, die "ausschließlich zum eigenen, privaten Gebrauch geschehen". Jörg Tauss, Beauftragter der SPD-Fraktion für Neue Medien, interpretiert dies als Bestätigung des Rechts auf Privatkopie: "Einrichtungen zum Umgehen von Schutzmaßnahmen dürfen nichtgewerblich genutzt werden, sofern es zur Herstellung einer Privatkopie dient." Doch wo verläuft die Grenze zur gewerblichen Nutzung? Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club befürchtet, dass spitzfindige Anwälte aus den Rechtsabteilungen der Rechteinhaber immer einen wirtschaftlichen Zweck konstruieren können. Außerdem sieht er das "Recht auf die aktive wissenschaftliche Auseinandersetzung" mit neuen Technologien gefährdet, da schon das Öffnen des PC-Gehäuses ein Straftatbestand sein könnte. Die Initiatoren von "Rettet die Privatkopie" erkennen in der Neufassung vor allem den "Willen der Content-Industrien". Damit sind unter anderem die großen Produktionsfirmen aus Hollywood gemeint. Der Copyright-Experte Volker Grassmuck sieht in den derzeitigen UrhG-Novellierungen einen "juristischen Overkill", der die Balance zwischen den Interessen von Öffentlichkeit und Rechtsinhaber stört. 1