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10.07.09: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberechtes

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1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
2 Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
3 technische Grundlagen
4 Schutzmechanismen und deren Umgehung
5 Ausblick, Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken

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  1. Schutz des Filmherstellers (§ 94 UrhG)

Dauer des Urheberrechts

Der urheberrechtliche Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers an (§ 64 UrhG).

Bei einem Werk, an dem mehrere Urheber beteiligt waren, dauert der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden (§ 65 UrhG).

Für die verwandten Schutzrechte gelten allerdings folgende Schutzfristen:

  1. Der Schutz bestimmter Ausgaben dauert 25 Jahre (§§ 70 III und 71 III UrhG).

  2. Der Schutz der Lichtbilder dauert 50 Jahre (§ 72 III UrhG).

  3. Der Schutz des ausübenden Künstlers dauert 50 Jahre (§ 82 UrhG).

  4. Der Schutz des Herstellers von Tonträgern dauert 50 Jahre (§ 85 II UrhG).

  5. Der Schutz des Sendeunternehmens dauert 50 Jahre (§ 87 II UrhG).

  6. Der Schutz des Datenbankherstellers dauert 15 Jahre (§ 87 d UrhG).

  7. Der Schutz des Filmherstellers dauert 50 Jahre (§ 94 III UrhG).

Rechte des Urhebers

Die Rechte des Urhebers sind das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 – 14 UrhG), die Verwertungsrechte (§§ 15 – 24 UrhG) und sonstige Rechte an dem Werk (§§ 25 – 27 UrhG).

Im folgenden wird erklärt, ob diese Rechte des Urhebers die Verwertungsarten im Internet mit einbeziehen oder ob es Verwertungsarten sind, für die es keine urheberrechtliche Grundlage gibt.1

Recht auf private Kopie

Nach dem bisher geltenden Urheberrecht ist der Nutzer auf der sicheren Seite, solange er seine Kopien nicht kommerziell nutzt oder verbreitet. Das Recht auf die private Kopie umfasst auch das Recht auf Umgehung technischer Sperren - es sei denn, es liegen spezielle Lizenzverträge wie im Fall von Software vor.

Ende März ist nun der erste Entwurf für das novellierte UrhG veröffentlicht worden, das noch bis zur Sommerpause des Bundestages verabschiedet werden soll. Was das Recht auf Privatkopien betrifft, scheint der Entwurf, dieses im ersten Eindruck ausdrücklich zu