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10.07.09: Anpassung an das neue Urheberecht und die EU-Richtlinie ist fast fertig

Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberechtes

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1 aktuelles Urheberrechtsgesetz
2 Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das deutsche Recht
3 technische Grundlagen
4 Schutzmechanismen und deren Umgehung
5 Ausblick, Zukunft des DRM und der digitalen Kopierschutztechniken

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fehlgeschlagen seien, in Betracht komme.Eine Klausel, die die Entfernung oder Umgehung der Dongle-Routine verbiete, sei demnach sowohl urheberrechtlich wirksam, als auch nach § 9 AGBG zulässig.

Das Erbieten, die Abfrage zu beseitigen, durch gewerbliche Anbieter ist als Verstoß gegen § 1 UWG zu werten. 1


Kopierschutzsysteme mittels CD

Die von Philips erfundene CD ist heute ein universeller und weit verbreiteter Datenträger. Überall findet die kleine Silberscheibe Anwendung, sei es um Musik zu hören, Anwendungen und Spiele zu installieren oder um am PC Daten mittels Brenner darauf zu speichern. Was für Daten-CDs noch rechtens war, nämlich die Verwendung von Kopierschutzmechanismen, ist bei Audio-CDs eine andere Geschichte. Diese müssen sich an die von Philips festgelegten Standards halten, um auch in jedem CD-Spieler zu funktionieren. Trotzdem versuchen die großen Musikvermarkter durch Kopierschutzmechanismen das Vervielfältigen und die Erstellung komprimierter Audiodateien zu verhindern. Ergebnis: Die Einhaltung des Standards ist nicht mehr gewährleistet. Ein Kopierschutz für Musik CDs gestaltet sich schwieriger, als seinerzeit für Daten-CDs, denn die Kompatibilität mit allen CD-Playern muss gewahrt bleiben. Die entwickelten Mechanismen sind mehr schlecht als recht:Auf aktuellen CDs werden absichtlich Fehler platziert, um CD-ROM Laufwerke daran zu hindern, diese Audiospuren korrekt auszulesen. Neuere CDs enthalten zumindest einen Datentrack, der die Lieder in komprimierter Form und mit Digital Rights Management auf dem PC abspielbar macht.
In der Praxis haben jedoch auch einige Standalone, Portable und Car Player Probleme, diese CDs zu lesen. Noch gravierender: die Lebensdauer der MusikCD wird verringert, wie ein Test von CDR-Info mit dem Verfahren Cactus Data Shield 200 zutage gefördert hat. Ist eine CD nämlich nicht mehr nagelneu und ohne Gebrauchsspuren, kann es zu Aussetzern beim Abspielen kommen, da die Fehlerkorrektur nicht nur die schon "eingebauten" Fehler korrigieren muss, sondern zusätzlich die Fehler durch Kratzer oder Fingerabdrücke. So hat sich Anfang Januar 2002 Philips, als Patentinhaber des CD-Standards, selbst zu Wort gemeldet. Man sei mit dem schleichenden Standardbruch zwar nicht einverstanden, wegen der bald auslaufenden Patentrechte und einem vermutlich länger andauernden Prozess, werde man aber nicht gerichtlich dagegen vorgehen. Vielmehr solle der Konsument selbst die Initiative ergreifen und durch den Boykott solcher CDs und Beschwerden seine Ablehnung

1 Http://ww.fu-berlin.de/jura/netlaw/publikationen/ beitraege/ss97-hofbauer.html